ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Ganglberger Haustechnik GmbH, Stand: 2026

Vertragspartner & Kontaktdaten

Ganglberger Haustechnik GmbH
Seerosenteich 5, 4211 Alberndorf, Österreich
Tel.: 07235/7490 E-Mail: kontakt@h-ganglberger.at
Website: www.h-ganglberger.at

I. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche Verträge zwischen Ganglberger Haustechnik GmbH (im Folgenden “wir” oder “Auftragnehmer”) und natürlichen oder juristischen Personen (im Folgenden “Kunde”), die im Zuge von Beratungs-, Planungs-, Liefer-, Montage-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Notdienst-Leistungen in den Bereichen Heizung, Sanitär sowie Solaranlagen (Photovoltaik und Solarthermie) geschlossen werden.

2. Diese Bedingungen gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG als auch für Unternehmer gemäß § 1 UGB, sofern keine abweichenden schriftlichen Individualvereinbarungen getroffen wurden.

3. Im Geschäftsverkehr mit unternehmerischen Kunden erstreckt sich die Geltung dieser AGB auch auf sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn bei Ergänzungs- oder Folgeaufträgen nicht gesondert darauf verwiesen wird.

4. Vertragsabschlüsse erfolgen unsererseits ausnahmslos auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur Gültigkeit, wenn wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben.

5. Das Unterlassen eines ausdrücklichen Widerspruchs von uns gegen Geschäftsbedingungen des Kunden nach deren Eingang bedeutet keine Anerkennung dieser Bedingungen.

6. Die aktuelle Fassung unserer AGB ist über unseren Internetauftritt abrufbar und haben in der dort veröffentlichten Fassung Gültigkeit.

II. Leistungsumfang

1. Vertragsgegenstand sind Beratungs-, Planungs-, Liefer-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen im Bereich Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik, Solaranlagen (Photovoltaik und Solarthermie) sowie Notdiensteinsätze. 

2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Vertrag.

3. Zusätzliche, vom Leistungsumfang des Vertrages nicht umfasste, aber notwendige Arbeiten können nach Bestätigung des Auftraggebers von uns oder einem von uns beauftragten Subunternehmer ausgeführt werden.

4. Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

III. Vertragsschluss und Angebote

1. Darstellungen unserer Leistungen und Produkte auf der Webseite sowie in Katalogen, Preislisten, Prospekten und sonstigen Medien stellen keine verbindlichen Angebote dar. Unsere Angebote erfolgen freibleibend.

2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen oder mit der Leistungserbringung beginnen. Hat der Auftraggeber unser Angebot nicht ausdrücklich angenommen, gilt der Vertrag dennoch als geschlossen, sobald der Auftraggeber die Leistung ohne Widerspruch entgegennimmt.

3. Mündliche Zusagen, Zusicherungen und Garantien sowie Abweichungen von diesen AGB werden gegenüber Kunden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

4. Kostenvoranschläge erstellen wir ohne Gewähr und gegen angemessenes Entgelt. Verbraucher werden vorab über die Kostenpflicht samt Entgelt informiert. Bei Beauftragung sämtlicher im Kostenvoranschlag enthaltener Leistungen wird das Entgelt für den Kostenvoranschlag mit der Schlussrechnung gegenverrechnet.

5. Stützt der Kunde seine Beauftragung auf Informationen aus Werbematerialien, die nicht von uns stammen, obliegt es ihm, uns diese uns gegenüber offenzulegen. Unterbleibt dies, sind solche Angaben unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich zum Vertragsbestandteil erklärt.

IV. Preise und Zahlungsmodalitäten

4.1. Preisgestaltung

1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis und netto zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs-, Transport- und Versandkosten sowie Zoll werden gesondert ausgewiesen.

4. Wir behalten uns vor, Preise bei nachgewiesener Erhöhung von Lohn- oder Materialkosten entsprechend anzupassen, sofern zwischen Auftragserteilung und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. 

4.2. Fälligkeit und Zahlung

1. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2. Wir sind berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Teilzahlungen zu verlangen.

3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz p.a. gegenüber unternehmerischen Kunden verrechnet. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (4% p.a.)

4. Wir sind berechtigt, angemessene Mahnspesen und Inkassokosten zu verrechnen. 

4.3. Aufrechnung

1. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Verbrauchern steht die Aufrechnung zusätzlich zu, wenn die Gegenforderung mit der Zahlungsverbindlichkeit in rechtlichem Zusammenhang steht oder bei uns Zahlungsunfähigkeit auftritt.

V. Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Bei Fernabsatzverträgen und Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu (Art 11 FAGG). Der Widerruf bedarf keiner Begründung.

2. Das Widerrufsrecht entfällt insbesondere bei: nach Kundenspezifikation angefertigten oder eingebauten Produkten; Notdienstleistungen, die auf ausdrücklichen Kundenwunsch unverzüglich erbracht werden; vollständig erbrachten Dienstleistungen, wenn der Verbraucher vor Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt und den Verlust seines Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen hat.

VI. Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde hat uns vor Leistungsbeginn insbesondere über die Lage verdeckter Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie ähnlicher Installationen, über bauliche Hindernisse, potenzielle Stör- und Gefahrenquellen sowie über statische Gegebenheiten unaufgefordert zu informieren und schriftliche Unterlagen vorzulegen.

2. Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflicht, gilt unsere Leistung insoweit nicht als mangelhaft, sofern die eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf unzutreffenden Kundenangaben beruht.

3. Die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Bewilligungen Dritter obliegt dem Kunden; die hierfür entstehenden Kosten trägt der Kunde.

4. Energie und Wasser für die Leistungserbringung, einschließlich Probebetrieb, stellt der Kunde auf eigene Kosten bereit.

5. Der Kunde stellt uns unentgeltlich angemessen abschließbare Räumlichkeiten zur Lagerung von Werkzeug und Material sowie für den Aufenthalt unserer Mitarbeiter zur Verfügung.

6. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen.

VII. Durchführung der Leistungen

1. Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden sind wir nur dann zu berücksichtigen verpflichtet, wenn diese aus technischen Gründen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind.

2. Geringfügige, sachlich begründete und dem Kunden zumutbare Abweichungen bei der Leistungsausführung gelten binnen 14 Tagen ab Zustellung der Änderung als genehmigt. Gegenüber Verbrauchern bedarf dies einer gesonderten Einzelvereinbarung.

3. Nachträgliche Auftragsänderungen oder -erweiterungen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen.

4. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

VIII. Lieferung, Fristen und Termine

1. Lieferungen erfolgen nach Vereinbarung an die vom Kunden angegebene Adresse. Lieferzeiten werden individuell festgelegt.

2. Bei höherer Gewalt, Streik, unvorhersehbaren und von uns nicht zu vertretenden Lieferverzögerungen unserer Zulieferer oder vergleichbaren Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs verschieben sich Fristen und Termine um die Dauer des Ereignisses.

3. Gegenüber unternehmerischen Kunden sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur bei schriftlicher Zusage verbindlich.

4. Bei Verzug unsererseits steht dem Kunden nach Setzung einer angemessenenNachfrist ein Rücktrittsrecht zu. Die Nachfristsetzung hat schriftlich unter gleichzeitiger Rücktrittsandrohung zu erfolgen.

5. Verzögert der Kunde den Leistungsbeginn oder die Ausführung, insbesondere durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten, verlängern sich Leistungsfristen entsprechend. Für die dadurch erforderliche Einlagerung von Materialien und Geräten können wir 1% des Bruttorechnungsbetrags je angefangenem Monat der Verzögerung (bis maximal 10 %) verrechnen.

IX. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

1. Für den Gefahrübergang bei Versendung an Verbraucher gilt § 7b KSchG. Bei unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir die Ware zur Abholung bereithalten, selbst anliefern oder einem Transporteur übergeben.

2. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt).

3. Bei Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns zu informieren.

X. Vom Kunden beigestelltes Material

1. Stellt der Kunde Geräte oder Materialien bei, sind wir berechtigt, einen Zuschlag von 10% des Werts der Beistellung zu berechnen.

2. Für beigestellte Geräte und Materialien übernehmen wir keine Gewährleistung. Qualität und Funktionsfähigkeit der Beistellungen liegen in der Verantwortung des Kunden.

XI. Gewährleistung und Mängelrechte

1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen der § 922 ff ABGB bzw. VGG.

2. Gegenüber unternehmerischen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.

3. Mängel, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßer Untersuchung nach Ablieferung festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, sind unverzüglich, spätestens binnen 14. Tagen nach Übergabe, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind in derselben Frist ab Entdeckung zu rügen.

4. Zur Mängelbehebung hat der Kunde uns unverzüglich Zugang zur Anlage zu gewähren. Gegenüber unternehmerischen Kunden sind uns zwei Verbesserungsversuche einzuräumen.

5. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn technische Anlagen des Kunden (etwa Zuleitungen, Verkabelungen) nicht in einwandfreiem Zustand sind, soweit dieser Umstand für den Mangel ursächlich  ist.

XII. Haftung

1. Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen gemäß ABGB, VGG und PHG. Die Haftung für Sachschäden wird auf Schäden die vorsätzlich bzw. grob fahrlässig herbeigeführt werden eingeschränkt.

2. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden ausgeschlossen.

3. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist unsere Haftung begrenzt auf den Höchstbetrag einer allenfalls bestehenden Haftpflichtversicherung oder auf das Doppelte des Auftragswerts - je nachdem, welcher Betrag höher ist.

4. Die Haftung für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

5. Bei höherer Gewalt oder Leistungen Dritter besteht keine Haftung.

6. Die Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB wird ausdrücklich beachtet.

7. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

XIII. Höhere Gewalt (Force Majeure)

1. Wir sind von unserer Leistungspflicht befreit, wenn die Nichterfüllung auf Umständen beruht, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt), insbesondere auf Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, behördlichen Anordnungen, Streik oder unvorhersehbaren Lieferengpässen.

2. Im Fall höherer Gewalt werden wir den Kunden unverzüglich informieren; Fristen verlängern sich um die Dauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

3. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

XIV. Geistiges Eigentum und Schutzrechte

1. Von uns erstellte Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen verbleiben in unserem geistigen Eigentum. Jede Verwendung außerhalb des bestimmungsgemäß Gebrauchs bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen ein und werden diesbezüglich Schutzrechte Dritter geltend gemacht, ist der Kunde verpflichtet, uns schad- und klaglos zu halten.

XV. Datenschutz

1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).

2. Dem Kunden stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Beschwerden können an die Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) gerichtet werden.

XVI. Vertragsdauer und Kündigung

1. Werkverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und (sofern vereinbart) Abnahme. Bei Wartungsverträgen gilt die individuell vereinbarte Laufzeit.

2. Der Kunde kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung des Werkes jederzeit in Textform (z.B. E-Mail, Brief) abbestellen. In diesem Fall sind wir berechtigt, das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen zu verrechnen.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien unberührt.

4. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht ein Verbraucher den geänderten Bedingungen, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Nachteile zu.

XVII. Schlussbestimmungen

1. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.

3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch.

4. Erfüllungsort ist unser Unternehmenssitz.

5. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig. Gesetzliche Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt; für Verbraucher mit Wohnsitz im Inland ist das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort zuständig.